IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 568. Spezialfragen zur Bilanzierung von Ertragsteuern
8.1. Grundlagen
8.1.1. Zinsvortrag
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens in vielen Ländern eingeschränkt, darunter auch für die Körperschaftsteuer in Österreich und für die Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer in Deutschland (sog Zinsschranke gemäß § 12a öKStG bzw § 8a dKStG iVm § 4h dEStG). Dabei dürfen die Zinsaufwendungen (nach Verrechnung mit Zinserträgen) nur in einer festgelegten Höhe (zB 30 % des in den steuerlichen Vorschriften definierten steuerlichen EBITA) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zinsaufwendungen, die darüber hinausgehen und daher nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre (mit bestimmten Einschränkungen) vortragsfähig. Ein Zinsvortrag ist damit mit einem steuerlichen Verlustvortrag vergleichbar. Anstelle eines ausreichenden steuerpflichtigen Gewinns ist für den Ansatz latenter Ertragsteuern auf einen Zinsvortrag ein künftiges positives steuerliches EBITA erforderlich. Sind diese Ansatzkriterien erfüllt, besteht für den Zinsvortrag eine Ansatzpflicht.
Soweit das verrechenbare steue...