IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 447. Erfassung latenter Ertragsteuern in der Gesamtergebnisrechnung
7.1. Grundlagen
7.1.1. Überblick
Gemäß dem bilanzorientierten Konzept der latenten Ertragsteuern in IAS 12 erfolgt im ersten Schritt die Ermittlung der in der Bilanz zu erfassenden aktiven und passiven latenten Steuern. Die dafür erforderlichen Schritte sind in den vorherigen Kapiteln dargestellt. In diesem Kapitel geht es um die Frage, wo die Veränderung dieser Bilanzposten im Abschluss erfasst bzw ausgewiesen wird. Als Grundsatz gilt dabei, dass die Veränderungen der latenten Steuerposten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag oder Aufwand zu erfassen sind. Ausgenommen davon sind latente Steuerposten, die aus Geschäftsfällen oder Ereignissen resultieren, die in der gleichen oder einer früheren Periode außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung – entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital – ausgewiesen wurden (IAS 12.57ff). Hat sich beispielsweise die passive latente Steuer in der Bilanz erhöht, weil die Bewertung einer Finanzinvestition nach IFRS 9 zu einer erfolgswirksam erfassten Zuschreibung führte, stellt diese Zuschreibung den zugrundliegenden Geschäftsfall dar. Erfolgte die Erfassung der Zu...