Ertragsbesteuerung inländischer Risikokapitalfonds
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2755. Ertragsbesteuerung eines Risikokapitalfonds als AIF iSd AIFMG
5.1. Vorbemerkungen
Die steuerrechtliche Besonderheit iZm der Kodifizierung des AIFMG ergibt sich daraus, dass AIF iSd AIFMG nunmehr in das Regime der Fondsbesteuerung gem § 186 InvFG 2011 einbezogen werden. Welche Gründe den Gesetzgeber hierzu veranlasst haben und an welche konkreten Voraussetzungen die Subsumtion von AIF iSd AIFMG unter § 186 InvFG gelingt, ist Inhalt des nachfolgenden Kap 5.2. In den daran anschließenden Abschnitten werden – wie in den vorangegangenen Kap 3. und 4. – zunächst die Besteuerungsgrundsätze (hier: der Fondsbesteuerung) dargelegt und anschließend die steuerliche Behandlung des Fonds sowie der Investorin näher beleuchtet. Im Fokus steht hier ein Risikokapitalfonds, der zivil- bzw gesellschaftsrechtlich entweder als GmbH oder als GmbH & Co KG auftritt, allerdings aufsichtsrechtlich als AIF iSd AIFMG gilt.
Dabei sei vorweggenommen, dass AIF iSd AIFMG nicht nur (wie Kapitalanlagefonds) Einkünfte aus § 27 EStG, sondern auch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielen können, wofür auch besondere Regelungen in § 186 Abs 5 InvFG vorgesehen sind. Auf Grund der hier betrachteten Risikokapitalfonds konzentrieren sich die nachfolgenden Überlegung...