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Verfahren: Sicherstellungsauftrag
Ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ist ohne Rücksicht auf später eingetretene Tatsachen allein darauf zu prüfen, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung die dafür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren. In Bezug auf die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung muss der Begründung der Entscheidung entnommen werden können, aus welchen besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass die Einbringung nur bei raschem Zugriff der Behörde gesichert erscheint. – (§ 232 Abs 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2015/13/0039)