Erbrecht Neu 2017
1. Aufl. 2016
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S. 898. Kapitel
Pflichtteilsrecht und Schenkungen
8.1. Bedeutung des Pflichtteilsrechts
Im Folgenden wollen wir die Neuerungen im Pflichtteilsrecht, die bereits oben im 3. Kapitel 3.6. kurz dargestellt wurden, ausführlicher – wenngleich nicht in jedem Detail – darstellen.
Bei der Erbfolgeplanung des Erblassers kommt dem Pflichtteilsrecht wesentliche Bedeutung zu, denn es setzt der Testierfreiheit des Erblassers Grenzen: Das Pflichtteilsrecht ordnet an, dass bestimmte nahe Angehörige/der Ehegatte/der eingetragene Partner jedenfalls einen Teil des Wertes des Vermögens des Erblassers – eine Quote ihres gesetzlichen Erbteils – erhalten sollen.
Das Pflichtteilsrecht sichert also diesem Personenkreis einen Anteil am Vermögen des Verstorbenen (einschließlich aller seinerseits gemachten Schenkungen an diesen Personenkreis). Durch Schenkung, Erbvertrag oder Errichtung einer Privatstiftung kann man sich dem Pflichtteilsrecht nicht oder nicht gänzlich entziehen. Zur An- und Einrechnung von Schenkungen siehe 8.16. bis 8.20., zu Privatstiftungen siehe im 14. Kapitel.
Zur Frage, ob man durch Wahl eines im Ausland gelegenen gewöhnlichen Aufenthalts dem österreichischen Pflichtteilsrecht „entkommt“, siehe im 10....