Erbrecht Neu 2017
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 16114. Kapitel
Privatstiftung und Erbrecht
Paul Rizzi/Johannes Reich-Rohrwig
14.1. Allgemeines
Seit ihrer Einführung in den frühen 1990er Jahren ist die Privatstiftung eine juristische Rechtsform, die dazu dient, mittlere und große Vermögen zusammenzuhalten, zu verwalten und langfristig zu halten. Unter dem früheren rigiden Erbschaftssteuerregime wurden Unternehmen oder Unternehmensanteile häufig in Privatstiftungen eingebracht, und Privatstiftungen findet man daher häufig als Spitze einer Unternehmensgruppe. Unternehmen, welche von österreichischen Privatstiftungen kontrolliert werden, erzielen nach einer Schätzung einen Umsatz in der Höhe von 10 % des österreichischen BIP. Vielfach wurden aber auch andere Vermögen in Privatstiftungen eingebracht oder von Privatstiftungen aufgebaut.
Mehr als andere juristische Personen erfüllt die Privatstiftung in der Regel auch Zwecke der Vermögensverwaltung und vor allem der Nachlassplanung: In der Regel sind Stiftungsurkunden so gestaltet, dass der vom Stifter oder den Stiftern verfolgte Zweck - häufig die Versorgung der Stifterfamilie und der Erhalt des Familienvermögens oder -unternehmens - über den Tod der Stiftergeneration hinaus gewährleistet wer...