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AgB: Krankheitskosten
Krankheitskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie mit einer konkreten Heilbehandlung verbunden sind, nicht hingegen, wenn sie bloß der Vorbeugung von Krankheiten dienen sollen – (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
( 2013/15/0254; 0255)