Johannes Reich-Rohrwig/Theresa Szilagyi/Arno Zimmermann/Paul Rizzi/Constantin Call

Erbrecht Neu 2017

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3596-5

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Erbrecht Neu 2017 (1. Auflage)

S. 314. Kapitel

Wichtige Begriffe für das Erbrecht

Johannes Reich-Rohrwig/Constantin Call

Im Folgenden wollen wir eine Auswahl wichtiger Fachbegriffe kurz erläutern – in alphabetischer Reihenfolge.

Adoption

Adoption bedeutet die „Annahme an Kindes statt“. Die Adoption setzt einen schriftlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen voraus, mit der eine Wahlkindschaft begründet wird. Wahlvater und Wahlmutter (Wahleltern, auch Adoptiveltern genannt) müssen älter als das Wahlkind (auch Adoptivkind genannt) sein. Der Vertrag bedarf der Bewilligung durch das Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht).

Durch die Adoption entsteht eine rechtliche Beziehung zwischen der Person, die annimmt, sowie deren Nachkommen einerseits und dem Wahlkind und dessen minderjährigen Nachkommen andererseits, so als ob eine eheliche Abstammung vorliegen würde. Gewisse Rechte und Verpflichtungen der leiblichen Eltern bleiben jedoch aufrecht, wie Unterhaltsverpflichtung, Anspruch auf Ausstattung, aber auch Teilbereiche des Erbrechts.

Anerbenrecht – bäuerliche Erbfolge

Für land- und fortwirtschaftliche Betriebe bis zu einer gewissen Ertragskraft gibt es eine gesetzliche Sondererbfolge: das Anerbengesetz bzw das Tiroler Höfegesetz und das K...

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