Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
1. Aufl. 2018
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S. 11212. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und EAR (Grundsätzliches)
Das Umsatzsteuergesetz ist ein sehr formales Gesetz. Es hat viele Fallen, in die man tappen kann und die dann Steuerbegünstigungen verwehren (zB Vorsteuerabzug, steuerfreie Ausfuhrlieferungen). Deshalb ist es hier ganz besonders wichtig, alle Vorschriften einzuhalten. Die folgenden Kapitel befassen sich nur mit den Grundzügen und sollen die wesentlichsten Grundlagen vermitteln.
Vor Einrichtung ihres Rechnungswesens katalogisieren sie idealerweise ihre Umsatzsteuerfälle und stimmen diese mit ihrem Steuerberater ab.
12.1. Das System der Umsatzsteuer
Sofern keine Befreiung besteht (siehe Kapitel 12.1.1.) muss alles, was ein Unternehmer seinem Kunden verrechnet, der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) unterzogen werden. Das heißt, auf den Netto-Verkaufspreis muss die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden oder aus dem Brutto-Verkaufspreis herausgerechnet werden. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Warengruppe oder Art der Leistung (0 bis 20 %; je lebensnotwendiger, desto niedriger).
Im Ergebnis zahlt immer der Konsument die Mehrwertsteuer. Unternehmer können sich mit Ausnahmen (zB Kleinunternehmer, Ärzte, Kauf von Kfz) die ihnen in Rechnung...