Der Beteiligungsvertrag
1. Aufl. 2017
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S. 6II. Das Vertragswerk
A. Vorvertragliche Vereinbarungen
Die Beteiligten einer Transaktion legen oft bereits vor Abschluss des eigentlichen Beteiligungs- sowie Finanzierungsvertrages sensible Unternehmensdaten offen und tätigen Aufwendungen. Damit sind, gerade in Hinblick auf ein mögliches Scheitern des Deals, Risiken verbunden, gegen die man sich gut absichern sollte. Zu Beginn der Verhandlungen, also vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, werden daher Vereinbarungen getroffen, mit denen die Verhandlungsphase ausgestaltet und geregelt wird. Üblicherweise werden dabei Fragen der Geheimhaltung, der Exklusivität und der vorvertraglichen Pflichten geklärt. Typische vorvertragliche Vereinbarungen sind ein Letter of Intent, eine Geheimhaltungsvereinbarung, ein Memorandum of Understanding oder ein Indicative Offer. In Venture-Capital-Transaktionen haben sich hierbei die englischen Fachbegriffe weitgehend durchgesetzt, da die Verträge meist in englischer Sprache abgefasst oder zumindest von angelsächsischen Vertragsmustern geprägt sind.
Werden bereits im Vorfeld vertraulich zu behandelnde Dokumente offengelegt, empfiehlt sich der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Geheimhaltun...