Der Beteiligungsvertrag
1. Aufl. 2017
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S. 1I. Formen der Beteiligung am Eigenkapital
A. Begriff der Venture-Capital-Finanzierung
Der Begriff „Venture Capital“ stammt aus dem Englischen und lässt sich mit Risiko-, Wagnis- oder Chancenkapital übersetzen. Die Venture-Capital-Finanzierung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Venture-Capital-Investor einem „jungen“ Unternehmen mit hohem Wachstumspotential Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel für die Gründung, den Aufbau oder den Ausbau des Unternehmens für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stellt und gewisse Managementunterstützung bietet. Die Beteiligung erfolgt idR ohne die Gewährung von Sicherheiten für einen Zeitraum von drei bis sieben Jahren. Kennzeichnend für eine Venture-Capital-Finanzierung sind umfangreiche Mitsprache- und Kontrollrechte des Venture-Capital-Investors bezogen auf grundlegende strategische Entscheidungen und die Verwendung des eingesetzten Kapitals, um so dessen Risiko zu minimieren. Die Beteiligungsquoten liegen, wie für Minderheitsbeteiligungen üblich, bei 20 bis 35 % des Stammkapitals. Eine höhere Beteiligung findet sich im Normalfall selten, da versucht wird, eine Konsolidierung nach § 246 UGB zu vermeiden.
B. Abgrenzung zu anderen Finanzierungen
Venture...