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ÖGNI (Hrsg)

Bestandsgebäude

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4403-5

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Bestandsgebäude (1. Auflage)

S. 157VIII. Bauliche Barrierefreiheit

Robert Öllinger

1. Einleitung

1.1. Ziel

18,4 % der österreichischen Bevölkerung haben laut Statistik Austria eine Behinderung. Behinderung wird definiert als eine langfristige, körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung, die eine Person daran hindert, aufgrund der Wechselwirkung verschiedener Barrieren voll und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben. Um diese Teilnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sämtliche Barrieren in der Gesellschaft vermieden werden. Das bedeutet, dass Bauwerke, Produkte und Dienstleistungen für alle, somit auch für Menschen mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen.

In Österreich wurde das ua in folgenden Gesetzen, Richtlinien und Normen umgesetzt:

  • Diverse Bauordnungen und Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer

  • OBI-Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

  • ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

  • ÖNORM B 1601 – Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten

  • ÖNORM B 1602 – Barrierefreie Bildungseinrichtungen

  • ÖNORM B 1603 – Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismus- und Freizeitei...

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