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Europäisches Beihilfenrecht | European State Aid Law

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4701-2

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Dokumentvorschau
Europäisches Beihilfenrecht | European State Aid Law (1. Auflage)

S. 653. Ausnahmen – justification

3.1. Einführung

Primär gilt, dass im Europarecht ein generelles Verbot der Gewährung von staatlichen Beihilfen besteht. Grundsätzlich werden Beihilfen iSd Europarechts als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehen. Daraus folgt, dass der Beihilfenbegriff oft negativ behaftet ist, da an erster Stelle nur an das Verbot gedacht wird.

Doch wie so oft im Recht, wird ein Verbot durch Ausnahmen – hier auch state aid justification genannt – ergänzt. Aus diesem Blickwinkel heraus besteht im EU-Recht kein absolutes Beihilfenverbot.

Es wird auch von erlaubten Beihilfen gesprochen, also solchen, die mit dem EU-Binnenmarkt als vereinbar angesehen werden.

Beachtet werden muss hierbei, dass von einer Rechtfertigung gesprochen wird. Somit liegt zwar sehr wohl eine Beihilfe iSd Unionsrechts vor, diese wird aber als gerechtfertigt (= vereinbar, compatible aid) betrachtet.

Die Ausnahmeregelungen – und das macht das Beihilfenrecht durchaus zu einem komplexen Rechtsgebiet – stützen sich auf verschiedene Normen. Dabei bestehen vielschichtige Gründe, die in unterschiedlichen Dokumenten, sowohl primärrechtlich als auch sekundärrechtlich, geregelt sind.

Aufgrund der Fülle an Normierun...

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