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Fremd(un)üblichkeit des Entgelts als neu hervorgekommene Tatsache gemäß § 303 BAO
Entscheidung: Ra 2019/13/0096 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 303 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Facharzt beschäftigte seine Ehefrau als Ordinationshilfe. Infolge einer Außenprüfung wurde die Tätigkeit der Ehefrau entgegen des abgeschlossenen Werkvertrags als nichtselbständig (Dienstverhältnis) eingestuft. Das Finanzamt nahm das Einkommensteuerverfahren wieder auf und kürzte die als Betriebsausgaben geltend gemachten – als Subhonorare titulierten – Vergütungen an die Ehefrau. Der Steuerpflichtige erhob Beschwerde gegen den Wiederaufnahme- und Sachbescheid.
Das BFG wies die Beschwerden ab und sprach aus, dass durch die im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen über die Subhonorare der Ehefrau neue Tatsachen hervorgekommen seien, nämlich die „tatsächlichen Honorare der Ehefrau“, die im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides unbekannt gewesen seien.
Rechtliche Beurteilung: In der Revision wird zur Zulässigkeit vorgebracht, dass im gegenständlichen Fall die Rechtsfrage bestehe, „ob dann, wenn ein detailliertes Rechenwerk im Zuge der Abgabe der Einkommensteuererklärung der Finanzbehörde übermittelt wurde“, in dem auch eine gesonderte Aufstellung über...