Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2008

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Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)

S. 157

Birgit Stürzlinger

S. 159I. Systematische Einordnung: Zweiter Tie-Breaker iSd Art 4 Abs 2 lit a OECD-MA

In Fällen der doppelten Ansässigkeit einer natürlichen Person iSd Art 4 Abs 1 OECD-MA, in denen der erste Tie-Breaker, die „ständige Wohnstätte“, zu keiner Lösung für die Festlegung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit führt, kommt das in der Stufenfolge des Art 4 Abs 2 OECD-MA nächste Kriterium, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, zur Anwendung. Ziel ist es wiederum zu entscheiden, welcher der beiden Vertragsstaaten für Abkommenszwecke als Ansässigkeitsstaat und welcher als Quellenstaat zu behandeln ist. Mit Hilfe von Art 4 Abs 2 OECD-MA soll jener Vertragsstaat identifiziert und zum Ansässigkeitsstaat iSd Abkommens erklärt werden, zu dem die persönlichen Steueranknüpfungsmerkmale des Steuerpflichtigen stärker ausgebildet sind.

Ergibt sich folglich bei der Prüfung des ersten Tie-Breakers nach Art 4 Abs 2 lit a erster Satzteil OECD-MA, dass der Steuerpflichtige in beiden Vertragsstaaten über eine „ständige Wohnstätte“ im Sinne des Abkommens verfügt, bestimmt Art 4 Abs 2 lit a zweiter Satzteil OECD-MA Folgendes: „[V]erfügt [die Person] in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so...

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