Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2008
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S. 87Die Einschränkung der Ansässigkeit bei bloß inländischen Einkunftsquellen nach Art 4 Abs 1 Satz 2 OECD-MA
Christoph Schlager
S. 89I. Art 4 Abs 1 Satz 2 OECD-MA – die Büchse der Pandora?
Die zentrale Bedeutung von Art 4 OECD-MA liegt auf der Hand: Der persönliche Anwendungsbereich entscheidet, ob ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen zwei Staaten überhaupt zur Anwendung kommt. In Verbindung mit Art 1 grenzt Art 4 OECD-MA diesen persönlichen Anwendungsbereich ab, indem geregelt wird, was unter einer „ansässigen Person“ zu verstehen ist. Da hinsichtlich des Ausdrucks „Person“ eine Begriffsbestimmung in Art 3 Abs 1 lit a OECD-MA erfolgt, konzentriert sich Art 4 OECD-MA auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Person „ansässig“ ist. Weil die Verteilungsnormen im OECD-MA aber großteils auf die Unterscheidung zwischen Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat aufbauen, ist es zudem nötig zu entscheiden, welcher Staat denn nun für Zwecke der Verteilungsnormen als Ansässigkeitsstaat gelten soll, sodass nicht nur in jenen Fällen die Doppelbesteuerung vermieden wird, in denen nur ein Staat als ansässig iSd OECD-MA gilt, sondern auch dann, wenn die Person in beiden Staaten die ...