Immobilien vererben und verschenken
1. Aufl. 2016
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S. 117VII. Fruchtgenuss und Renten
Der Vorbehalt des Fruchtgenusses bei Schenkung einer Immobilie ist derzeit hinsichtlich der Frage der Afa-Berichtigung mit großen Unsicherheiten belastet.
Die Nutzung bzw der Erwerb einer Immobilie gegen vertraglich geregelte Rentenzahlungen stellt ein Rechtsgeschäft dar, das aufgrund der aktuellen Judikatur mehr Rechtssicherheit für die beiden Vertragsparteien als das Gewähren eines Fruchtgenusses bietet. Die Geschäftsform der Kaufpreisrente verursacht neue, voraussichtlich höhere Anschaffungskosten beim Erwerber der Liegenschaft und im Gegensatz zum entgeltlichen Fruchtgenuss keine zusätzliche Gebührenpflicht zu der anfallenden GrESt. Bei der Rente fällt erst mit dem Erreichen der steuerlichen Anschaffungskosten (Rentenbarwert) ImmoESt an. Allerdings können Renten nachteilige Rechtsfolgen im Hinblick auf die Immo-ESt und Umsatzsteuer auslösen. Eine Alternative könnte hier die Versorgungsrente bzw Unterhaltsrente bieten, die einer „normalen“ Schenkung gleichgestellt ist und zusätzlich eine Versorgung des Geschenkgebers gewährleistet.
A. Vorbehalts- und Zuwendungsfruchtgenuss
Fruchtgenuss stellt den zivilrechtlichen Anspruch dar, eine fremde Sache unter Sch...