Leitfaden Unternehmenssanierung
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 51Kapitel 3: Einleitung des Sanierungsverfahrens
Für eine Unternehmenssanierung bzw -restrukturierung stehen grundsätzlich mehrere Verfahren zur Verfügung. Die außergerichtliche Sanierung/Restrukturierung unterliegt grundsätzlich keinen bestimmten Formen und kann in jedem Krisenstadium mit Ausnahme des Stadiums der Insolvenzreife zur Anwendung kommen.
Zusätzlich besteht seit die Möglichkeit ein Verfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) zu betreiben (siehe Pkt 1.5.3). Dieses soll als ein gerichtlich überwachtes Verfahren Sanierungen bzw Restrukturierungen gesamtwirtschaftlich effizienter ausgestalten und das ohnehin kaum angewandte Unternehmensreorganisationsverfahren (hier nicht beschrieben) noch weiter zurückdrängen. Die Verfahren nach der ReO bzw dem URG können aber nur angewandt werden, solange der Schuldner nicht insolvent ist.
Liegt ein Insolvenzeröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, kann vom Schuldner ein Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung (IO) als gerichtliches Verfahren beantragt werden. Voraussetzung des Sanierungsverfahrens stellt einerseits der vom Schuldner ausgehende Antrag auf Eröffnung des Verfahrens dar un...