Fritz

Die Kommanditgesellschaft, Band 2

dbv

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7041-0817-3

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Die Kommanditgesellschaft, Band 2 (2. Auflage)

S. 91

3.1. Eine behutsame Einführung …

Wegen der außergewöhnlichen Bedeutung nochmals vorab: wenn von Besonderheiten einer GmbH & Co KG gesprochen wird, dann betrifft es nur jene, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Der Komplementär ist nicht Schuldner der Gesellschaftsverbindlichkeiten; er haftet jedoch unbeschränkt und unbeschränkbar. Es liegt im Interesse des Komplementärs, dass die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten erfüllt. Nur unter dieser Voraussetzung gelangt das Sicherungssystem von Personengesellschaften – die Inanspruchnahme seiner persönlichen, unbeschränkten, unbeschränkbaren und allenfalls solidarischen Haftung – nicht zur Anwendung. Jene (natürliche) Person, deren persönliches, wirtschaftliches Schicksal mit dem Schicksal des Unternehmens untrennbar verknüpft ist, fehlt bei der kapitalistischen GmbH & Co KG. Die unbeschränkte und unbeschränkbare Gesellschafterhaftung hat sich in der Tat als ein wirksames Instrument des Gläubigerschutzes erwiesen. Das Insolvenzrisiko, das einer juristischen Person droht, und die unbeschränkbare Gesellschafterhaftung einer natürlichen Person sind qualitativ nicht vergleichbare Tatbestände.

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