Finanzstrafrecht
5. Aufl. 2021
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S. 3Vorwort
Die Bestimmungen des Steuerrechts zeichnen sich in der Regel nicht durch leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit aus. Dass Einkünfte mit einer Abgabenpflicht verbunden sind, dürfte jedem Rechtsunkundigen bewusst sein. Die Fülle von Konstellationen, aus denen dem Staat ein Abgabenanspruch entsteht, ist jedoch selbst für den Fachmann nur schwer überblickbar. Fehler im Bereich der Abgabenerklärung und Abgabenleistungen sind vielfach unvermeidbar. Schwerwiegenden Verstößen gegen Abgabepflichten versucht der Gesetzgeber jedoch mit Sanktionen zu begegnen. Die Regelungen dazu befinden sich im Finanzstrafgesetz (FinStrG).
Im Bereich des Steuerrechts fehlt oft das sog Unrechtsbewusstsein. Abgaben zu hinterziehen wird vielfach als bloßes „Kavaliersdelikt“ angesehen, bei dem man nicht befürchten müsse, dass das soziale Ansehen Schaden nehmen könnte. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Abgabenhinterziehung von der Behörde entdeckt werden könnte, wird meist als sehr gering eingeschätzt. Soll man daher wirklich alle in der Freizeit schwer erarbeiteten Zusatzeinkünfte dem Finanzminister offenbaren? Soll man als vielbeschäftigter Unternehmer wirklich auch noch die Mitarbeiter kontrollieren, die einem die ...