Die Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen nach UGB und IFRS
2. Aufl. 2019
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S. 1338. Anhang und Lagebericht
In diesem Kapitel wird auf wichtige Angaben im Anhang und Lagebericht nach UGB und IFRS im Hinblick auf das Risikomanagement mit Derivaten sowie auf die Auswirkungen von Derivaten auf den Jahresabschluss eingegangen.
8.1. Jahresabschluss nach UGB
8.1.1. Anhang
Im Anhang sind zunächst die folgenden Informationen für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente anzugeben (§ 238 Abs 1 Z 1 sowie § 238 Abs 2 UGB):
Art und Umfang der Finanzinstrumente.
Der beizulegende Zeitwert der betreffenden Finanzinstrumente, soweit sich dieser verlässlich ermitteln lässt. Dabei ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben, ein gegebenenfalls vorhandener Buchwert sowie der Bilanzposten, in welchem der Buchwert erfasst ist.
Diese Angabevorschriften gelten auch für den Konzernanhang (§ 251 Abs 1 UGB).
Nach Ansicht des AFRAC sind unter Bezugnahme auf sämtliche unternehmensrechtliche Bestimmungen zum Anhang (nämlich § 236 ff UGB) zu Derivaten, welche in einer Sicherungsbeziehung stehen und kompensatorisch bewertet werden, ggf die folgenden Zusatzinformationen offenzulegen:
Angaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften.
Angabe der Risikoarten, die in eine Bewertungseinheit einbezogen werden.
Angabe der Grundgeschäftsarten, ...