Abrechnung von Beendigungsansprüchen
2. Aufl. 2018
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S. 495. Kündigungsentschädigung
5.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Unter Kündigungsentschädigung versteht man den pauschalen Schadenersatzanspruch, den der Arbeitnehmer im Falle der arbeitgeberseitig verschuldeten rechtswidrigen Auflösung des Dienstverhältnisses fordern kann.
Konkret hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung in folgenden Fällen:
Unbegründete Entlassung
Gerechtfertigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers aus Verschulden des Arbeitgebers (also nicht bei gerechtfertigtem Austritt aus gesundheitlichen Gründen).
Dienstgeberkündigung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen und/oder Kündigungstermine (zeitwidrige Kündigung).
Dienstgeberkündigung während eines befristeten Dienstverhältnisses, wenn keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde oder die Befristung nicht zulässig ist.
Rechtswidrige Kündigung besonders bestandgeschützter Arbeitnehmer (zB Personen im Mutterschutz, Präsenz-/Zivildienst), die es im Zuge ihres Wahlrechtes bei der Kündigung belassen.
Motivkündigung, wenn der Dienstnehmer deshalb gekündigt wird, weil er insbesondere folgende (Teil)Zeiten in Anspruch genommen hat oder nehmen will:
-AVRAG Teilzeit (= Teilzeit wegen der Betreuung eines nahen Angehörigen o...