Abrechnung von Beendigungsansprüchen
2. Aufl. 2018
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S. 243. Freiwillige Abfertigung
3.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Von einer freiwilligen Abfertigung spricht man, wenn der Dienstgeber dem ausscheidenden Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine einmalige Zahlung gewährt, ohne durch Gesetz oder Kollektivvertrag dazu verpflichtet zu sein.
Praktische Anwendungsfälle sind insbesondere:
Abfertigungen an Vorstände einer Aktiengesellschaft (sofern das Vorstandsverhältnis nicht dem BMSVG unterliegt);
Abfertigungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung;
Abfertigungen aufgrund eines Dienstvertrages.
3.2. Abgabenmäßige Behandlung
3.2.1. Sozialversicherung
Gemäß den Bestimmungen des § 49 Abs 3 Z 7 ASVG gehören Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienst(Lehr)verhältnisses gewährt werden, wie zum Beispiel Abfertigungen, Abgangsentschädigungen, Übergangsgelder nicht zum Entgelt und sind daher beitragsfrei.
3.2.2. Lohnsteuer - Abfertigung „alt“
Viertelregelung (§ 67 Abs 6 Z 1 EStG): Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit 6% zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf M...