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Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3034-2

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung im Baugewerbe (4. Auflage)

S. 41317. Beendigung von Dienstverhältnissen

17.1. Arten der Beendigung von Dienst- und Lehrverhältnissen

Die Beendigung kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen erfolgen:

Bei einem Dienstverhältnis durch


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  • Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis (→ 17.1.1.),
  • Tod des Dienstnehmers (→ 17.1.2.),
  • einvernehmliche Lösung (→ 17.1.3.),

Bei einem Lehrverhältnis durch


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  • Ablauf der Lehrzeit (→ 17.1.1.),
  • Vorliegen bestimmter Endigungsgründe (→ 17.1.8.),
  • einvernehmliche Lösung (→ 17.1.3.),
  • Lösung während der Probezeit (→ 17.1.4.),
  • vorzeitige Lösung (→ 17.1.9.),
  • außerordentliche Auflösung (→ 17.1.10.).
Diese Tatbestände führen automatisch zur Beendigung des Dienst(Lehr)verhältnisses.
Diese Beendigungsarten bedürfen
einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die
von beiden Parteien (Dienstgeber, Dienstnehmer) übereinstimmend
von einer Partei einseitig
abgegeben wird.

S. 41417.1.1. Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis - Ablauf der Lehrzeit

Ein auf eine bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis (Lehrverhältnis) endet grundsätzlich mit Ablauf der gesetzlich festgelegten Zeit

Personalverrechnung im Baugewerbe

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