Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 41317. Beendigung von Dienstverhältnissen
17.1. Arten der Beendigung von Dienst- und Lehrverhältnissen
Die Beendigung kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen erfolgen:
Bei einem Dienstverhältnis durch
Tabelle in neuem Fenster öffnen
|
Bei einem Lehrverhältnis durch
Tabelle in neuem Fenster öffnen
| |||||||
Diese Tatbestände führen automatisch zur Beendigung des Dienst(Lehr)verhältnisses. | Diese Beendigungsarten bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die | ||||||
von beiden Parteien (Dienstgeber, Dienstnehmer) übereinstimmend | von einer Partei einseitig | ||||||
abgegeben wird. |
S. 41417.1.1. Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis - Ablauf der Lehrzeit
Ein auf eine bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis (Lehrverhältnis) endet grundsätzlich mit Ablauf der gesetzlich festgelegten Zeit