zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3034-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung im Baugewerbe (4. Auflage)

S. 270

12.1. Allgemeines

Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer

  • in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i.d.R. Jahr für Jahr)

  • oder auch nur einmalig

ausgezahlt werden.

Beispiele dafür sind:

  • die Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld, -zuschuss),

  • die Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld, -zuschuss),

  • das Bilanzgeld,

  • das Jubiläumsgeld,

  • die Prämie für einen Verbesserungsvorschlag,

  • die Urlaubsabgeltung (→ 14.2.10.),

  • die Abfertigung (→ 17.2.3.),

  • die Qualitätsprämie für Lehrlinge (→ 4.2.1.3.)

  • u.a.m.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen erfordern es, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration und Bilanzgeld) behandelt werden.

12.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

12.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit

Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • Einzeldienstverträgen oder nach

  • freiwilligen Regelungen.

Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.

Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen i.d.R. je ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn pro Kalenderjahr.

S. 27112.2.2. Aliquotierung der Sonderzahlungen

Ü...

Personalverrechnung im Baugewerbe

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.