Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
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S. 144
9.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Zulagen und Zuschläge (ev. auch Prämien) werden
für bestimmte Arbeiten und/oder
für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden,
bezahlt. Zusammen mit dem Grundbezug können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. I.d.R. ist aus der näheren Bezeichnung (z.B. Schmutzzulage) ersichtlich, was mit diesem Bezugsbestandteil abgegolten wird.
Die Bezahlung der Zulagen und Zuschläge erfolgt auf Grund von
Gesetzen,
Kollektivverträgen,
Betriebsvereinbarungen,
innerbetrieblichen Vereinbarungen oder
freiwillig.
In der Praxis kommen u.a. nachstehende Zulagen, Zuschläge und Prämien zur Verrechnung:
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Als Abgeltung | ||
für bestimmte Arbeiten | für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden | des durch die Arbeit entstandenen Aufwands (sog. Aufwandsentschädigungen) |
Feiertagsarbeitsentgelt | Akkordlohn | Außer-Haus-Zulage |
Feiertagszuschlag | Bildschirmzulage | Entfernungszulage |
Mehrarbeitszuschlag | Erschwerniszulage | Kilometergeld |
Nachtarbeitszuschlag | Gefahrenzulage | Nächtigungsgeld |
Sonntagszuschlag | Höhenzulage | Tagesgeld |
Überstundenzuschlag | Schichtzulage | Trennungsgeld |
usw. | Schmutzzulage | Wegegeld |
usw. | usw. |
Berechnung der Zulagen und Zuschläge:
Üblicherweise werden ...