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Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3034-2

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Personalverrechnung im Baugewerbe (4. Auflage)

S. 144

9.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Zulagen und Zuschläge (ev. auch Prämien) werden

  • für bestimmte Arbeiten und/oder

  • für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden,

bezahlt. Zusammen mit dem Grundbezug können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. I.d.R. ist aus der näheren Bezeichnung (z.B. Schmutzzulage) ersichtlich, was mit diesem Bezugsbestandteil abgegolten wird.

Die Bezahlung der Zulagen und Zuschläge erfolgt auf Grund von

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • innerbetrieblichen Vereinbarungen oder

  • freiwillig.

In der Praxis kommen u.a. nachstehende Zulagen, Zuschläge und Prämien zur Verrechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Als Abgeltung
für bestimmte Arbeiten
für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden
des durch die Arbeit entstandenen Aufwands (sog. Aufwandsentschädigungen)
Feiertagsarbeitsentgelt
Akkordlohn
Außer-Haus-Zulage
Feiertagszuschlag
Bildschirmzulage
Entfernungszulage
Mehrarbeitszuschlag
Erschwerniszulage
Kilometergeld
Nachtarbeitszuschlag
Gefahrenzulage
Nächtigungsgeld
Sonntagszuschlag
Höhenzulage
Tagesgeld
Überstundenzuschlag
Schichtzulage
Trennungsgeld
usw.
Schmutzzulage
Wegegeld
usw.
usw.

Berechnung der Zulagen und Zuschläge:

Üblicherweise werden ...

Personalverrechnung im Baugewerbe

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