Personalverrechnung im Baugewerbe
4. Aufl. 2016
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S. 93. Abgabenrecht
3.1. Sozialversicherung - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
3.1.1. Sparten der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die
Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege, und
Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.).
Die Unfallversicherung
verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und
behandelt deren Folgen;
vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen.
Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel
des Alters,
der Arbeitsunfähigkeit und
des Todes.
Die Arbeitslosenversicherung gewährt u.a. Geldleistungen in Form von
Arbeitslosengeld,
Altersteilzeitgeld,
Bildungsteilzeitgeld und
Weiterbildungsgeld.
3.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
S. 103.1.2.1. Pflichtversicherung
3.1.2.1.1. Geltungsbereich
Das ASVG regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen. Als im Inland beschäftigt gelten unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Sonderbestimmungen sichern diesen Status unter bestimmten Voraussetzungen auch für die ins Ausland entsendeten Dienstnehmer.