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Berücksichtigung von Wechselkursänderungen aus einer Fremdwährungsverbindlichkeit
Entscheidung: Ra 2021/13/0149 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 11, 12 und 24 KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Bankholding nahm zur Absicherung des – in lokaler Währung geführten – Eigenkapitals ausländischer Konzerngesellschaften eine Fremdwährungsverbindlichkeit auf, konvertierte den Darlehensbetrag in Euro und legte diesen zinstragend an. Der negative Saldo der Zinsen (aus der Verbindlichkeit und den Forderungen) wurde als Betriebsausgabe geltend gemacht, der Verlust aus der Bewertung der Verbindlichkeit neutralisiert. Das Finanzamt versagte die Abzugsfähigkeit der Zinsen gemäß § 12 Abs 2 KStG aufgrund des angenommenen Zusammenhangs mit den Beteiligungen.
S. 348Das BFG gab der Beschwerde Folge, weil es einen Zusammenhang der Zinsaufwendungen mit steuerfreien Beteiligungserträgen verneinte.
Rechtliche Beurteilung: Im Revisionsverfahren wird richtigerweise nicht behauptet, dass eine steuerlich wirksame Bewertungseinheit zwischen der Beteiligung der Bankholding an den Auslandsunternehmen einerseits und der Fremdwährungsverbindlichkeit andererseits zu bilden gewesen wäre. Eine Änderung des Teilwertes einer Beteiligung kann nämlich nicht aus einer Ände...