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SWK 4-5, 5. Februar 2022, Seite 266

Neuerungen, die sich erst bei späteren Veranlagungen auswirken

1. Reiseleistungen

Die Margenbesteuerung des § 23 UStG ist eine Sonderregelung zur Besteuerung von Reiseleistungen, soweit diese als Besorgungsleistungen an den Kunden erbracht werden. Die österreichische Regelung war bisher nicht unionsrechtskonform und sollte daher bereits seit einigen Jahren geändert werden; das Inkrafttreten der Neuregelung wurde aber mehrfach verschoben. Mit sind nun folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • Bisher kam die Margenbesteuerung nur bei der Leistungserbringung an einen Nichtunternehmer zur Anwendung. Künftig gelangt die Margenbesteuerung auch bei einem Leistungsaustausch zwischen zwei Unternehmern zur Anwendung.

  • S. 267 Bisher gab es die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage für die Margenbesteuerung anstatt für jede einzelne Leistung auch pauschal für bestimmte Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. Künftig ist eine pauschale Ermittlung nicht mehr möglich; die Bemessungsgrundlage ist zwingend durch Berechnung jeder Einzelmarge zu ermitteln. Einzelne negative Margen können daher auch nicht mehr mit anderen positiven Margen aufgerechnet werden.

  • In der Rechnung muss auf die ...

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