Pauschalierungen im EStG und UStG
1. Aufl. 2021
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S. 356. Pauschalierungen aufgrund von Verordnungen
Neben den bereits dargestellten gesetzlichen Pauschalierungsformen gibt es zahlreiche weitere Pauschalierungsformen, die in Verordnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) geregelt sind. Diese Pauschalierungen werden in der Praxis oftmals als Branchenpauschalierungen bezeichnet. Die gesetzliche Grundlage stellt dabei im Einkommensteuerrecht § 17 Abs 4 bis 6 EStG und im Umsatzsteuerrecht § 14 Abs 1 Z 2 UStG dar:
§ 17 Abs 4 EStG: „Für die Ermittlung des Gewinnes können weiters mit Verordnungen des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden […]“
§ 14 Abs 1 Z 2 UStG: „Der Bundesminister für Finanzen kann weiters mit Verordnung für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge Durchschnittssätze für Gruppen von Unternehmern aufstellen […]“
Folgende Tabelle stellt die bis dato veröffentlichten und aktuell gültigen Verordnungen dar. Weiters ist ersichtlich, ob die Verordnung eine Pauschalierung des Gewinnes bzw der Betriebsausgaben und/oder die Pauschalierung von Vorsteuern regelt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verordnung | Pauschalierung des Gewinnes/Betriebsausgaben bzw Werbungskosten | Pauschalierung der Vorsteuern |
Land- und Forstwirtschaft, BGBl II Nr 125/2013 | ✓ | nicht im Rahmen der LuF-PauschVO, ... |