Pauschalierungen im EStG und UStG
1. Aufl. 2021
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Die gesetzliche Basispauschalierung in der Einkommensteuer ist im § 17 Abs 1 bis 3 EStG geregelt. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte E/A-Rechnung mit Pauschalierung von bestimmten Betriebsausgaben.
3.1. Höhe und Funktionsweise
Bei der gesetzlichen Basispauschalierung werden, neben zusätzlich abziehbaren Ausgaben, die Betriebsausgaben durch Pauschalsätze der Umsätze berechnet.
Gem § 17 Abs 1 Satz 2 EStG beträgt der Durchschnittssatz
„bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 sowie aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit 6 %, höchstens jedoch 13 200 €
sonst 12 %, höchstens jedoch 26 400 €
der Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 Bundesabgabenordnung“.
Es gibt demnach zwei verschiedene Pauschalsätze für unterschiedliche Berufsgruppen, die der Höhe nach mit 13.200 € bei 6 % und 26.400 € bei 12 % gedeckelt sind. Diese Prozentsätze beziehen sich dabei auf die Umsätze iSd § 125 Abs 1 BAO. Die Umsatzdefinition nach § 125 Abs 1 BAO definiert sich wie folgt:
Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG)
inklusive im Ausland getätigte (nicht steuerbare) Umsätze
inklusive Umsätze aus Eigenverbrauch im Inland
abzüglich Umsätze betre...