Nachhaltigkeitsrecht für Banken
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 794. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im prudenziellen Bereich
4.1. Einleitung
Der im Jahr 2018 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat auch die Einbettung der Nachhaltigkeitsrisiken ins Risikomanagement der Institute in den Fokus gerückt. Als eine der Maßnahmen wurde die Überprüfung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Aufsichtsvorschriften genannt. Ausgehend davon folgten zahlreiche regulatorische und aufsichtliche Initiativen des europäischen Regulators und der europäischen Aufsichtsbehörden. Die EBA hat im Dezember 2019 einen Aktionsplan veröffentlicht, der ihre Aktivitäten für die folgenden Jahre im Bereich Sustainable Finance darstellt. Dieser wurde im Dezember 2022 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen aktualisiert. Im Mandat der EBA wurde explizit die allgemeine Verpflichtung, ökologischen, sozialen und die Governance betreffende Faktoren im Rahmen ihrer Tätigkeiten Rechnung zu tragen, aufgenommen. Zudem haben CRR II/CRD V konkrete Mandate an die EBA erteilt, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das prudenzielle Rahmenwerk zu evaluieren. Parallel dazu ...