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Zur nachträglichen Änderung der Methode der Vorsteueraufteilung bei „gemischt“ Steuerpflichtigen
Entscheidung: CTT – Correios de Portugal, C-661/18.
Normen: Art 173 Abs 2 lit c MwStSyst-RL; Art 184 bis 186 MwStSyst-RL.
Art 173 Abs 2 lit c MwStSyst-RL ist im Licht der Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität, der Äquivalenz und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat Steuerpflichtigen, denen er gemäß dieser Bestimmung gestattet, den Vorsteuerabzug je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der sowohl für Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch für Umsätze, für die kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, verwendeten Gegenstände oder Dienstleistungen vorzunehmen, verbietet, die Methode des Vorsteuerabzugs nach der Festsetzung des endgültigen Pro-rata-Satzes zu ändern.
Die Art 184 bis 186 MwStSyst-RL sind im Licht der Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es einem Steuerpflichtigen, der Vorsteuerabzüge für den Erwerb von sowohl für Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch für Umsätze, für die kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, verwendeten Geg...