Die Immobilien-Ertragsteuer
1. Aufl. 2014
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S. 245Teil II Vertragliche Gestaltung und haftungsrechtliche Verantwortung
S. 2471 Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung
II/1
Vorauszuschicken ist, dass sich der folgende Beitrag ausschließlich mit dem Thema „Grundstücksveräußerung durch eine natürliche Person“ und den damit zusammenhängenden Konsequenzen für den Rechtsanwalt als Vertragserrichter und Parteienvertreter beschäftigt. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass die neuen Regelungen betreffend ImmoESt ganz generell für jene Parteienvertreter gelten, die zur Mitteilung und Selbstberechnung der ImmoESt „vorgesehen“ sind; somit sind neben den Rechtsanwälten auch Notare umfasst.
1.1 Allgemeines
II/2
Mit dem 1. StabG 2012 (BGBl I 2012/22) kam es zu einer grundlegenden Veränderung im System der Besteuerung von Grundstücksveräußerungserlösen von Privaten. Bis zur Einführung des 1. StabG 2012 waren derartige Gewinne nur dann von der Steuerpflicht umfasst, wenn die Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist (idR zehn Jahre) stattgefunden hat.
Seit dem unterliegt grundsätzlich – soferne keine Ausnahme zum Tragen kommt – jede Veräußerung von Grundstücken im Anwendungsbereich des EStG dem besonderen Steuersatz gem § 30a Abs 1 EStG in Höhe von (derze...