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Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen privater Krankenhauseinrichtungen
Entscheidung: IDEALMED III – Serviços de Saúde SA, C-211/18.
Norm: Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL.
Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bei der Prüfung der Frage, ob die von einer privaten Krankenhauseinrichtung durchgeführten Heilbehandlungen, die dem Gemeinwohl dienen, unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für die in dieser Bestimmung genannten Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, berücksichtigen können, dass diese Heilbehandlungen im Rahmen von Vereinbarungen mit den Behörden dieses Mitgliedstaats zu den in diesen Vereinbarungen festgelegten Preisen durchgeführt werden, deren Kosten teilweise von den Trägern der sozialen Sicherheit dieses Mitgliedstaats getragen werden.
Art 391 MwStSyst-RL iVm Art 377 MwStSyst-RL und den Grundsätzen des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der steuerlichen Neutralität ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass die von einer privaten Krankenhauseinrichtung durchgeführten, in den Anwendungsbereich von Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL fallenden Heilbehandlungen von der Mehrwertsteue...