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Verbrauchsteuern: Durchfuhrmitgliedstaat darf bei Schmuggel keine Verbrauchsteuer erheben
Art 7 Abs 1 und 2 und Art 9 Abs 1 RL 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren idF RL 92/108/EWG des Rates vom sind dahin auszulegen, dass im Fall der illegalen Verbringung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates und ihrer Beförderung ohne das von Art 7 Abs 4 dieser RL vorgeschriebene Begleitdokument in einen anderen Mitgliedstaat, in dem sie von den zuständigen Behörden entdeckt werden, nicht auch die Durchfuhrmitgliedstaaten befugt sind, beim Lenker eines Lkw, der diese Beförderung durchgeführt hat, Verbrauchsteuer zu erheben, weil er diese Waren in ihrem Hoheitsgebiet zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten hat.
( Prankl, C-175/14)