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SWK 1, 1. Jänner 2017, Seite 32

Schiliftkartenverkauf durch Hotels

Empfehlungen für die Praxis

Richard Schweisgut

In den großen Wintersportgebieten erfolgt der Verkauf von Schiliftkarten und Schipässen im Entgegenkommen auf Kundenwünsche zunehmend nicht nur an den Kassen der jeweiligen Schilift- und Seilbahnunternehmen, sondern auch in Hotels, Sportgeschäften und Informationsstellen der örtlichen Tourismusverbände. Nachdem es in einigen Fällen durch eine falsche rechtliche Einstufung und strenge umsatzsteuerliche Beurteilung seitens der Finanzverwaltung zu bedeutenden Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen gekommen ist, sollen im Folgenden die unterschiedlichen Fallkonstellationen herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten für die Praxis dargestellt werden.

1. Sachverhalt

Damit der Gast nicht zur Kasse der Schiliftstation gehen muss, und dort vielleicht längere Wartezeiten in Kauf nehmen muss, haben die Schiliftunternehmen den einzelnen Hotels, Sportgeschäften, Tourismusverbänden etc Terminal-Drucker zum Ausdruck der Schikarten und Schipässe käuflich oder leihweise überlassen. Damit werden bereits in den Hotels etc die entsprechenden Schi-Karten ausgedruckt. Mit diesen im Hotel erhaltenen Schiliftkarten können die Gäste direkt die elektronischen Zugangskontrollen bei den einzelnen Liften passieren u...

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