Immobilienbesteuerung
4. Aufl. 2016
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1. S. 360Grundstücke im Sinne des UStG
Der Grundstücksbegriff des UStG entspricht dem des Grunderwerbsteuergesetzes. Als Grundstück iSd UStG ist daher ein räumlich abgegrenztes Stück Erdoberfläche anzusehen. Zum Grundstück gehören auch das Zugehör und Nebensachen.
Nicht unter den Grundstücksbegriff iSd GrEStG fallen
Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,
Gewinnungsbewilligungen und
Apothekengerechtigkeiten.
Im Gegensatz zum ABGB werden Superädifikate (Gebäude auf fremdem Grund) für umsatzsteuerliche Zwecke den Grundstücken gleichgestellt.
2. Grundstücksumsätze
Die Notwendigkeit, sich mit umsatzsteuerlichen Themen im Zuge von Grundstücksumsätzen zu befassen, ergibt sich lediglich dann, wenn der Verkäufer Unternehmer iSd § 2 UStG ist und die Immobilie im Rahmen seines Unternehmens veräußert oder das Grundstück für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmen entnimmt. Die Immobilienveräußerung durch Private unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Unter einem Grundstücksumsatz ist die Lieferung eines Grundstücks (§ 3 Abs 1 UStG) und die einer Lieferung gleichgestellte Entnahme eines Grundstücks zu verstehen. Sonstige Leistungen iZm Grundstücken fallen mit Ausnahme der Baurechtseinräumung nicht unter § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG. Die Einräumung von ...