Immobilienbesteuerung
4. Aufl. 2016
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1. S. 3Einleitung
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 sowie dem etwa ein dreiviertel Jahr später kundgemachten Abgabenänderungsgesetz 2012 hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 die Immobilienbesteuerung natürlicher Personen sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich einer völligen Neugestaltung unterzogen. Entgegen dem bis dahin geltenden Grundsatz, dass die Veräußerung von Liegenschaften im privaten Bereich nach Ablauf der zehn- oder fünfzehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei war, kommt es seit dem zu einer generellen Steuerhängigkeit von Immobilien. Als Leitlinie gilt seitdem sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich: Der Veräußerungsgewinn bzw -überschuss aus Immobilienverkäufen wird mit einer Flat Tax in Höhe von 25 % besteuert. Getreu dem Motto „Immobilien können das Land nicht verlassen“ wurden im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wesentliche Verschärfungen in das Immobiliensteuerrecht implementiert; insbesondere die Anhebung des Flat-Tax-Steuersatzes von zuvor 25 % auf 30 % für Veräußerungen nach dem brachte eine deutliche weitere Mehrbelastung für den Steuerpflichtigen.
Trotz der grundsätzlichen Angleichung von privaten und betrieblichen...