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S. 312XXIII. Konzernabschluss
Die Regelungen für Konzernabschlüsse umfassen im Wesentlichen:
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
IFRS 10 Konzernabschlüsse,
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen,
IAS 28 assoziierte Unternehmen.
IAS 21 Wechselkursänderungen sowie
IAS 12 latente Steuern.
A. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse können auf unterschiedliche Arten vorgenommen werden. Zu unterscheiden sind:
Share deals (Anteilserwerbe): Ein Unternehmen erwirbt Anteile an einem anderen Unternehmen. IFRS 3 gilt in diesem Fall nur für den Konzernabschluss. Die Bilanzierung erworbener Anteile an einem Tochterunternehmen im Jahresabschluss des Mutterunternehmens erfolgt wahlweise zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert.
Asset deals (Unternehmens- bzw Betriebserwerbe): Ein Unternehmen erwirbt ein anderes Unternehmen, ohne dass es zum Anteilserwerb kommt. In diesem Fall hat der Erwerber IFRS 3 sowohl in seinem Einzel- als auch Konzernabschluss anzuwenden.
Mergers (Unternehmenszusammenschlüsse durch Fusionen): Das Vermögen eines Unternehmens (übertragendes Unternehmen) wird auf das Vermögen eines anderen Unternehmens (übernehmendes Unternehmen) übertragen (Verschmelzung). Auch...