IFRS für Führungskräfte
4. Aufl. 2023
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S. 344. Die Bilanzierung einzelner Sachverhalte im IFRS-Abschluss
Dieses Kapitel stellt die Bilanzierung (Bilanzansatz), Bewertung und die erforderlichen Angaben für alle wesentlichen abschlussrelevanten Sachverhalte näher dar. Die Reihenfolge orientiert sich an der in Abschnitt 2.1.2 enthaltenen Musterbilanz. Die dargestellten Regelungen gelten sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse.
4.1. Sachanlagen
4.1.1. Executive Summary
Sachanlagen gelten als langfristige Vermögenswerte und sind daher auch in diesem Bereich der IFRS-Bilanz ausgewiesen. Typische Beispiele für Sachanlagen sind Betriebsgebäude und Betriebsgrundstücke, Produktionsanlagen, der Fuhrpark und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Nicht als Sachanlagen gelten zu Investitionszwecken gehaltene Immobilien (Anlageimmobilien). Für diese bestehen spezifische Rechnungslegungsmethoden (vgl. Abschnitt 4.3).
Sachanlagen werden im Regelfall mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet (Anschaffungskostenmodell). Alternativ – jedoch in der Praxis selten angewendet – ist eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zulässig (Neubewertungsmodell). Sachanlagen werden planmäßig und bei Eintritt einer Wertminde...