IFRS für Führungskräfte
4. Aufl. 2023
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S. 263. Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
3.1. Festlegung der relevanten Rechnungslegungsmethoden
Gewöhnlich ergeben sich die anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden unmittelbar aus einzelnen Standards (IAS oder IFRS) oder Interpretationen (SIC oder IFRIC; vgl. Abschnitt 1.2). Die jeweils relevante Regelung ist auf die Bilanzierung des spezifischen Sachverhalts verpflichtend anzuwenden. In einigen Standards sind Wahlrechte enthalten, die grundsätzlich für alle vergleichbaren Sachverhalte und von Periode zu Periode konzerneinheitlich und stetig auszuüben sind (vgl. Abschnitt 3.3).
Obwohl das Regelwerk der IFRS über die Jahre zusehends umfangreicher geworden ist, kann es dennoch vorkommen, dass für einen bestimmten Sachverhalt (noch) keine spezifische Regelung (eine Regelungslücke) in den IFRS besteht. In diesem Fall hat das bilanzierende Unternehmen gemäß IAS 8 (Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler) eine Rechnungslegungsmethode zu entwickeln, die zu einer zutreffenden Darstellung des entsprechenden Sachverhalts im IFRS-Abschluss führt. Hierbei sind folgende Quellen in der genannten Reihenfolge zu berücksichtigen:
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