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SWK 18, 20. Juni 2019, Seite 787

Tätigkeitsbericht des VfGH für 2018

Die durchschnittliche Dauer von Verfahren beim VfGH ist 2018 mit 112 Tagen erstmals unter vier Monate gesunken. Rechnet man Verfahren in Asylrechtssachen hinzu, sind es 105 Tage. Insgesamt wurden 5.665 Fälle 2018 an den VfGH herangetragen (+ 12 % gegenüber 2017). Mehr als 54 % davon (3.082) betrafen Asylrechtssachen, das sind um rund ein Drittel mehr als 2017. Vor allem im Bereich des Glücksspielrechts waren wieder viele neue Fälle (784) zu verzeichnen. Abgeschlossen wurden 5.481 Verfahren. Die Erfolgsquote ist nach wie vor niedrig: Nur in 8 % der Fälle (434) gaben die Verfassungsrichter dem Anliegen der Beschwerdeführer statt. Dem stehen 2.144 Ablehnungen, 228 Zurückweisungen und 103 Abweisungen gegenüber. Dazu kommen 2.487 negative Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge und 81 „sonstige Erledigungen“ wie Verfahrenseinstellungen.

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