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Wahrheitswidrige Selbstbelastung als strafbare Begünstigung?
Ein Beschuldigter legt in einem Strafverfahren ein falsches Geständnis ab, um einen Mitbeschuldigten der Strafverfolgung zu entziehen: strafbare Begünstigung (§ 299 StGB) oder Straflosigkeit infolge Wahrung eines strafprozessualen Verteidigungsrechts (Aussagefreiheit)?
In einem Beitrag in der ZWF (ZWF 2017, 105) kommt Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer zu dem Ergebnis, dass die Aussagefreiheit des Beschuldigten Bestandteil seines strafprozessualen Verteidigungsrechts und somit als Rechtfertigungsgrund zu qualifizieren ist. Daher kann aus einem wahrheitswidrigen Geständnis des Beschuldigten weder eine Strafbarkeit des Beschuldigten wegen vollendeter Begünstigung (§ 299 Abs 1 StGB) noch eine solche wegen versuchter Begünstigung (§§ 15, 299 Abs 1 StGB) eines Mitbeschuldigten resultieren.