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Der Begutachtungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2018
Umfangreiche Änderungen im Zeichen von Vereinfachung und Rechtssicherheit
(SWK) – Das BMF hat am den Entwurf (36/ME 26. GP) zu einem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) zur Begutachtung verschickt. Ziel der neuen Jahressteuergesetzgebung ist es laut BMF, „die Zahl der Novellierungen zu reduzieren […] und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen“. Die Begutachtung endet am , die Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat ist für Juli geplant. Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Eckpunkte im Überblick vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Einkommensteuer
Zuwendungen: Anpassungen sollen iZm der Ermittlung des Höchstbetrags bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (§ 4a EStG), zur Vermögensausstattung (§ 4b EStG) und an die Innovationsstiftung (§ 4c EStG) vorgenommen werden.
Wegzugsbesteuerung: Die Entstrickungsbesteuerung im betrieblichen Bereich soll an die Vorgaben der RL (EU) 2016/1164 (sogenannte Anti-BEPS-RL) herangeführt werden durch Verkürzung des Ratenzahlungszeitraums von sieben Jahren auf fünf Jahre und Anpassung der Fälligstellungstatbestände.
Verlustausgleich: 30 Abs 7 EStG soll im Einklang mit der Rechtsprechung des VfGH iZm dem Verlustausgleich auf Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken angepasst werden.
Abzugsteuer: Bei Einkün...