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SWK 30, 20. Oktober 2020, Seite 1450
Wirtschaftlicher Zusammenhang bei Umwidmung
Der in § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 (Einkünfte aus privatem Grundstücksverkauf) geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Kaufpreis. – (§ 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2018/13/0015)