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SWK 30, 20. Oktober 2020, Seite 1426

EU-Kommission klagt gegen EuG-Urteil in der RechtssacheApple

(S. B.) – Mit Urteil vom , Irland/Kommission, T 778/16 bzw Apple/Kommission, T 892/16, hat das EuG im Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Irland einerseits und dem Apple-Konzern andererseits zu Gunsten von Apple entschieden. In der auf Steuervorbescheiden beruhenden günstigen steuerlichen Behandlung irischer Konzerngesellschaften konnte das Gericht keinen Verstoß gegen das in Art 107 AEUV geregelte Beihilfenverbot erkennen.

Die Entscheidung der Kommission, Irland zu verpflichten, für die Jahre 2003 bis 2015 Unternehmenssteuern und Zinsen in Höhe von 14,3 Mrd Euro von dem US-Technologieriesen zurückzufordern, wurde vom EuGH als nichtig erklärt (Bendlinger, EU-Kommission beißt in den sauren Apfel – keine unerlaubte staatliche Beihilfe für Apple durch Irland, SWI 2020, 394).

Am hat die EU-Kommission darüber informiert, dass sie sich dazu entschieden hat, beim EuGH gegen das Urteil zu berufen. In ihrer Stellungnahme führt die Wettbewerbskommissarin aus, dass das EuG bezüglich der Anwendung der Beihilferegeln iZm Steuerplanungsszenarien wesentliche rechtliche Fragen aufgeworfen habe. Allerdings habe das Gericht auch eine Reihe von Rechtsfehlern begangen, die vom EuGH geklärt wer...

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