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Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021
Am wurden mit der Richtlinie des 2021-0.410.665, BMF-AV 2021/89, die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) in der Findok veröffentlicht. Die KfzBStR 2021 sind ab anzuwenden und stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, zum KfzStG 1992 sowie zum VersStG 1953 dar. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die KfzBStR 2021 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben.