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Die Einbindung von Sachverständigen bei der Verschmelzung und sonstigen Maßnahmen
Welche Prüftätigkeiten sind wann zulässig?
Das österreichische Recht sieht für Kapitalgesellschaften die Prüfung unterschiedlicher Maßnahmen vor. Zu nennen sind ua die Gründung, die Kapitalerhöhung, der Rechtsformwechsel, die Verschmelzung, die Spaltung, die übertragende Umwandlung und der Gesellschafterausschluss. Im Regelfall geht es bei der Prüfung des Vorgangs auch um die Überprüfung der Angemessenheit einer Bewertung bzw die Prüfung eines Mindestwerts eines bestimmten Vermögensgegenstands. Die Prüfungsanlässe beziehen sich auf verschiedene Maßnahmen in Kapitalgesellschaften. Im Folgenden sollen für die einzelnen Bewertungsanlässe die gesetzlichen Voraussetzungen, der Prüfungsgegenstand und das Zusammenspiel mit anderen Prüfungen untersucht werden.
1. Mehrere Rollen des Sachverständigen auf verschiedenen zeitlichen Stufen des Verfahrens
1.1. Drei unterschiedliche Stufen
Ein Sachverständiger wird bei den genenannten Maßnahmen in unterschiedlichen Rollen beigezogen, nämlich als
Sachverständiger bei der Vorbereitung der Maßnahme und Eigenbewertung und Eigeneinschätzung durch die Gesellschaft selbst;
als gesetzlich vorgesehener Sachverständiger und Prüfer, für den im Rahmen der Durchführung einer Maßnahme gesetzlich ein genauer ...